Energieausweis

Linktipp:
Änderungen der Energieeinsparverordnung durch die EnEV 2009
Info zum Download:
(EnEV 2009) Die
aktuelle Energieeinsparverordnung Nichtamtliche Lesefassung
Muster des Energieausweises mit der Zusatzdokumentation (DENA)
Nach der Einführung der Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV) gilt:
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für Immobilien, die vor 1965 errichtet wurden, ist bei Verkauf oder Neuvermietung ein Energieausweis vorzulegen (seit Juli 2008).
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für Gebäude, die nach 1965 errichtet wurden gilt die Vorlage des Energieausweises ab Januar 2009.
Ein Ausweis...
Nach einer ersten Begutachtung Ihres Gebäudes klären wir vor Ort, welcher Energieausweis für Ihre Zwecke in Frage kommt: der Verbrauchs- oder der Bedarfsausweis. Wir besprechen die Kosten des Energieausweises sowie die Vorgehensweise zur Erfassung aller notwendigen Daten.
Mit der Auswertung der erfassten Gebäudedaten erhalten Sie dann einen Überblick über den energetischen Stand Ihres Gebäudes. Des Weiteren erhalten Sie Empfehlungen für die Modernisierung, die wir persönlich mit Ihnen besprechen und mögliche Bauvorhaben auch im Hinblick auf staatliche oder regionale Förderprogramme hin überprüfen.
... mit Mehrwert.
Bauherren und Hauseigentümer erhalten mit dem Energieausweis nicht nur einen umfassenden Überblick über den energetischen Zustand Ihres Hauses, sondern können mit der Durchführung entsprechender Modernisierungsmaßnahmen, den Wert Ihrer Immobilie - für den Verkauf oder die Vermietung - erhöhen.
Möchten Sie mehr zum „Energieausweis“ wissen?
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Ihr Gebäude-Energieberater. Tel. 05164-901455
